Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit
Wer sich engagiert, bestimmt und gestaltet die Gegenwart und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mit. Ehrenamtliche Tätigkeit und freiwilliges Engagement sind deswegen unverzichtbar. Sie anzuregen und zu fördern, gehört zu den erzieherischen Aufgaben der Schule. Die Förderung des II. Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl erlangte mit Volksentscheid vom 15. September 2013 Verfassungsrang (Änderung von Art. 121 BV). Dazu trägt die ausdrückliche Anerkennung des Einsatzes der Engagierten wesentlich bei.
Somit kommt nunmehr für eine Würdigung in Frage:
Ehrenamtlicher, freiwilliger Einsatz
–im schulischen Bereich,
–im sozialen und karitativen Bereich,
–im kulturellen Bereich,
–in der freien Jugendarbeit,
–im sicherheitsrelevanten Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr, THW, Rettungsdienste etc.),
–im Sport,
–im Natur- und Umweltschutz.
Durch die Würdigung einer solchen Tätigkeit soll das auf Gemeinsinn und Solidarität ausgerichtete Handeln engagierter Schülerinnen und Schüler für die (Schul-) Gemeinschaft unterstützt werden.
Anleitung:
Der aus zwei Seiten bestehende auszufüllende Bereich des Formblatts kann hier heruntergeladen werden, wird von der Institution ausgefüllt und bis zum 15.06. an die Schule gemailt. Die Schule druckt die Würdigung in das entsprechende Formblatt und übermittelt die Würdigung über den Schüler / die Schülerin zurück zur Überprüfung und Unterschrift. Anschließend wird die Würdigung an das Sekretariat der Schule zurückgegeben und der Schulleitung vorgelegt.
Die Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt und mit diesem bei der Zeugnisverleihung ausgehändigt.
Zusammengefasst:
1. Vorlage hier herunterladen, ausfüllen lassen und an die Schule mailen
Formblatt Würdigung Ehrenamt
2. Schule druckt die Würdigung auf dem entsprechenden Formblatt aus
3. Schüler erhält das Formblatt zur Vorlage bei der Institution zurück
4. Institution unterschreibt und stempelt
5. Formblatt zurück ins Sekretariat zur Vorlage beim Schulleiter
6. Übergabe mit dem Jahres-/ Abschlusszeugnis